Auch die 32. BImSchV hilft dem sich in seiner Ruhe gestörten Mieter nicht weiter. Deren § 7 Abs.1 Nr.1 i. V. m. Zf. 17 der Anlage zur 32. BImSchV verbietet nämlich nur das Bohren im Freien zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten.
Wenn es deine eigene Wohnung ist, dann kannst du so viel bohren, wie du willst, solange du nicht gegen die Hausordnung verstößt oder Schäden an der Struktur des Gebäudes verursachst. Wenn es eine Mietwohnung ist, musst du vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen.
Unterschiedliche Rechtsgrundlagen Bis wann man bohren darf, richtet sich in erster Linie nach den geltenden Ruhezeiten. Innerhalb dieser Zeiträume darf kein Lärm gemacht werden, der über Zimmerlautstärke hinaus geht. Allerdings variieren die rechtlichen Grundlagen, da keine bundesweite Regelung existiert.
Du darfst in der Wohnung nur dann bohren, wenn du den Vermieter oder Besitzer vorher um Erlaubnis gebeten hast. Wenn du die Erlaubnis bekommen hast, musst du darauf achten, dass du nicht zu lange bohrst, um den anderen Bewohnern nicht unnötigen Lärm zu machen.
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wie lange darf man bohren in der wohnung